Definition
Gemeint sind überdachte und geschlossene Bauten, die in erster Linie dem Zweck des Schutzes und der Unterbringung von Individuen bzw. Gemeinschaften/Zusammenschlüssen von Individuen dienen aber auch weiterreichende Funktionen erfüllen können. (Urh. Lena Vitt, DAI)
Definition (de)
Gemeint sind überdachte und geschlossene Bauten, die in erster Linie dem Zweck des Schutzes und der Unterbringung von Individuen bzw. Gemeinschaften/Zusammenschlüssen von Individuen dienen aber auch weiterreichende Funktionen erfüllen können. (Urh. Lena Vitt, DAI)