Definition
Aufgezählt sind Bauten und Einrichtungen, die industriellen, (kunst-)handwerklichen, und verkehrstechnischen und allgemein wirtschaftlichen Zwecken dienen. (Urh. Lena Vitt, DAI)
Definition (de)
Aufgezählt sind Bauten und Einrichtungen, die industriellen, (kunst-)handwerklichen, und verkehrstechnischen und allgemein wirtschaftlichen Zwecken dienen. (Urh. Lena Vitt, DAI)